Die offiziellen Amtsblätter der Stadt für Allstedt und seinen Ortsteilen können Sie sich hier als PDF-Datei ansehen und ausdrucken.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Seite der Stadt Allstedt: www.allstedt.de
Aktuelle Informationen: Seit dem 01. November 2015 dürfen gemäß Bundesmeldegesetz nur noch nachfolgende Geburtstage im Amtsblatt und der Presse veröffentlicht werden: 70., 75., 80., 85., 90., 95., sowie ab dem 100. Lebensjahr jeder weitere Geburtstag. (Vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG). Download Bundesmelgesetz PDF
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Allstedt von 2021