Beitrag vom 19 November 2008
Um 1500 erhielt Allstedt Stadtrecht durch Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Wohl 1517 ist das erste Stadtwappen bezeugt.

Heraldisch links oder “hinten” ist auf dem gespaltenen Schild das Amtswappen der sachsischen Kurfürsten ist Schwarz über Weiß (oder Silber) angeordnet. Darüber die gekreuzten roten Schwerter als Zeichen des Erzmarschallamtes.
Heraldisch rechts oder “vorn” im Schild der halbierte Adler, im Amtserbbuch-Wappen weiß : (oder-Silber) auf rotem Grund. (Der gekrönte Doppeladler war das Symbol des römisch- deutschen Kaisers und galt als Zeichen für die Reichsfreiheit). Der halbierte Reichsadler im Allstedter Wappen steht sicher als Symbol für die ehemalige Reichszugehörigkeit des einstmals bedeutenden Pfalzortes. Da das Wappen der ehemaligen Pfalz Sachsen ( Im berühmten “Sachsenspiegel”, einem der bedeutendsten Rechtsbücher des Mittelalters aus der erste Hälfte des 13.Jahrhunderts, wird Allstedt als eine von den fünf Pfalzen in Sachsen genannt, an denen der König “echten Hof” hielt.) einen goldenen Adler auf blauem Grund zeigt, dürfte für das Allstedter Wappen diese Farbgebung ebenfalls in Betracht kommen und historisch und heraldisch abgeleitet richtiger und weniger anfechtbar sein.
Wappenhalter ist ein sog. “Wilder Mann” : nach altem deutschen und slawischen Volksglauben ein tiermenschlicher Waldgeist mit dichtbehaartem Fell-oder Mooskleid. Im 15. Jahrhundert waren Wildeleutemaskeraden- und -spiele beliebt. Als Schildhalter von großen Wappen, aber auch als Einzelfiguren in kleinen Wappen kommen sie vielfach mit und ohne Keulen vor.
Quellen / Autoren / Verweisende Literatur:
Unterhaltsame Wappenkunde, H. Machtcheck, Verlag Neues Leben, Berlin 1981, S. 222 Lexikon Heraldik, G. Oswald, Bibliografisches Institut Leipzig, 1984, S. 378